Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB) - Stand 26.03.2026
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Kälte-Berlin für Geschäftskunden (AGB) Inhaber: Christian Berg, Fassung am 26/03/2026
I. Allgemeines
1. Unsere Online-Produktdarstellungen und Angebote richten sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Wir liefern ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder an öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Mit Vertragsschluss versichert der Besteller, kein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB zu sein.
2. Diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich für alle auch zukünftigen Verträge. Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, Auskünfte u. ä. Bedingungen des Bestellers gelten nicht und verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Sofern mit den vorliegenden AGB eine Einschränkung der Haftung unseres Unternehmens geregelt ist, gilt dieses nicht für Fälle, in denen wir für Körper- und Gesundheitsschäden, oder für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zu haften haben.
II. Vertragsschluss
1. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Besteller zur Abgabe eines Angebotes dar. Durch Anklicken des Buttons „Bestellung senden“ gibt der Besteller ein verbindliches Angebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren an unser Unternehmen ab. An dieses Angebot ist der Besteller 5 Tage lang gebunden. Wir behalten uns vor das Angebot innerhalb dieser Frist durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware anzunehmen. Sollten wir die Annahme des Angebotes ablehnen, wird der Besteller hierüber nach Möglichkeit unterrichtet.
2. Unsere Angebote sind freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden und Zusicherungen unserer Verkaufsangestellten, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
3. Die in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen. Abbildungen, technischen Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung als verbindlich bezeichnet sind.
4. Ein Vertrag kommt nicht zustande, wenn ein Angebot Schreibfehler oder andere falsche Angaben enthält, die die Eigenschaften oder den Preis des Produktes betreffen. Hierunter sind Falschauspreisungen und Rechtschreibfehler zu verstehen. Wir behalten uns das Recht vor in solchen Fällen vom Kaufvertrag zurückzutreten. Zur Wahrung unseres Rücktrittes genügt die Benachrichtigung per E-Mail. Ein Rechtsanspruch auf das Produkt besteht in solchen Fällen nicht.
III. Preise
1. Preisänderungen sind nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen und sich nach Vertragsschluss wesentliche Kostenfaktoren (insbesondere Material-, Energie-, Transport- oder Lohnkosten) erhöhen, die für uns bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren. Ein Anspruch auf Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen besteht nicht. In diesem Fall sind wir berechtigt, den Preis entsprechend der tatsächlichen Kostensteigerung anzupassen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % des ursprünglich vereinbarten Preises, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
2. Wenn sich die Fertigstellung über vorgesehene 4 Monate nach Vertragsabschluss hinaus verzögert, gilt Abs. 1 Satz 2 nicht für die Kosten, die sich später als 4. Monate nach Vertragsabschluss erhöht haben.
3. Sämtliche Preise verstehen sich in der Währung Euro und zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
IV. Zahlung
1. Unsere Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Besteller kommt spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf (§ 286 Abs. 3 BGB). Rechnungen können auch elektronisch per E-Mail übermittelt werden. Sie gelten als zugegangen, sobald sie unter gewöhnlichen Umständen im elektronischen Postfach des Bestellers abrufbar sind und unter gewöhnlichen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.
2. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Wir behalten uns vor, für Mahnungen nach Eintritt des Verzugs Ersatz der tatsächlich entstandenen Kosten zu verlangen.
3. Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder nach Vertragsschluss Umstände eintreten, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu beeinträchtigen und dadurch die Erfüllung unserer Forderungen zu gefährden. In diesem Fall sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder angemessene Sicherheitsleistung auszuführen. Wird diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist erbracht, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und gegebenenfalls Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir sind außerdem berechtigt, die Weiterveräußerung und Verarbeitung der gelieferten Ware zu untersagen sowie deren Rückgabe zu verlangen, soweit dies zur Sicherung unserer Ansprüche erforderlich ist.
4. Wir sind berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Bestellers aufzurechnen.
5. Der Besteller ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
V. Lieferfristen und -termine
1. Lieferfristen beginnen nicht vor vollständiger Klärung aller Einzelheiten des Auftrags sowie der Beibringung etwa erforderlicher Unterlagen durch den Besteller. Lieferfristen und -termine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Versandbereitschaft ab Lager oder Werk. Sie gelten als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt versandbereit ist und dies dem Besteller mitgeteilt wurde. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu zählen insbesondere Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnungen oder ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch unsere Lieferanten, sofern wir diese nicht zu vertreten haben, insbesondere wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesen Fällen verlängern sich die Lieferfristen angemessen. Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzugs sind – außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – ausgeschlossen; im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil wir ohne eigenes Verschulden nicht beliefert werden, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall informieren wir den Besteller unverzüglich und erstatten bereits erbrachte Gegenleistungen.
2. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Zeit der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. währungs- und handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei uns, bei dem Lieferwerk oder einem Vorlieferanten eintreten.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller vor. Zahlungsbestimmungen des Bestellers für einzelne bezeichnete Lieferungen berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.
2. Wird unsere Ware vom Besteller mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt, so überträgt uns der Besteller anteilsmäßig Miteigentum. Der Besteller verwahrt die Sache für uns unentgeltlich.
3. Zur Sicherung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung tritt der Besteller bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware einschließlich Nebenforderungen (insbesondere Zinsen und Kosten) an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Der Besteller bleibt widerruflich zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Auf unser Verlangen hat der Besteller die Abtretung offen zu legen und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen.
4. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Eine Weiterveräußerung ist jedoch nur unter Eigentumsvorbehalt zulässig.
5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware stellt nur dann einen Rücktritt vom Vertrag dar, wenn dies ausdrücklich erklärt wird.
6. Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, entsprechende Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben.
7. Das Eigentumsvorbehaltsrecht hat auch Gültigkeit gegenüber Spediteuren, denen die Ware auf Antrag des Bestellers oder auf unsere Veranlassung übergeben worden ist.
8. Bei Auslandsgeschäften behalten wir uns das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware bis zur endgültigen Bezahlung des Kaufpreises nach Maßgabe der jeweiligen gesetzlichen Regelungen des Bestimmungslandes vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt zwischen uns und dem Besteller als ausdrücklich abgesprochen. Soweit das Bestimmungsland anstelle des Eigentumsvorbehalts andere, gleichwertige Sicherheiten zulässt, gelten diese als ausdrücklich vereinbart.
VII. Versand, Gefahrenübergang, Teillieferung
1. Wir bestimmen Versandweg, Versandart sowie Spediteur oder Frachtführer, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn der Versand auf Wunsch des Bestellers erfolgt.
3. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe der Ware aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
4. Transportschäden sind vom Besteller unverzüglich bei Anlieferung im Beisein des Frachtführers zu dokumentieren und auf den Versandpapieren zu vermerken. Offensichtliche Transportschäden sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen nach Ablieferung, schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Transportschäden sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 377 HGB, bleiben unberührt.
5. Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden, sofern dies für den Besteller zumutbar ist.
6. Wird versandfertig gemeldete Ware nicht unverzüglich abgerufen oder verzögert sich der Versand aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers einzulagern. In diesem Fall geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
VIII. Mängelrüge und Gewährleistung
1. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Ablieferung sorgfältig zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, Transportschäden oder Falschlieferungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen nach Ablieferung, schriftlich anzuzeigen.
2. Versteckte Mängel, die bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbar waren, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
3. Unterlässt der Besteller die ordnungsgemäße Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war (§ 377 HGB).
4. Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wir sind berechtigt, die gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
5. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer ein Jahr ab Gefahrübergang. Abweichende Herstellergarantien bleiben unberührt.
6. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Schäden infolge unsachgemäßer Verwendung, natürlicher Abnutzung, fehlender Wartung oder äußerer Einflüsse, die nicht von uns zu vertreten sind.
7. Ansprüche auf Ersatz von Ein- und Ausbaukosten bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
8. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen nur im Rahmen der nachfolgenden Haftungsregelungen.
IX. Haftung
1. Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Gleiches gilt für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten) ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf.
3. Im Übrigen ist eine Haftung für Schäden aus leicht fahrlässiger Pflichtverletzung ausgeschlossen.
4. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
5. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
X. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für alle sich aus den Vertragsbeziehungen ergebenden Rechte und Pflichten ist Berlin.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
3. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
XI. Teilunwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.